Batteriengesetz

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rochstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen oder anderen Sammelstellen in Ihrer Kommune entsorgt werden. Sie können auch die über uns gekauften Batterien bzw Akkus in unserem Ladenlokal in der Durlacher Allee 55 76131 Karlsruhe während der Öffnungszeiten kostenfrei zurückgeben.